Praxisinfo Klangmassage COVID-19

Praxisinfo: Klangmassagen in Zeiten von Corona (Stand 8.3.2021)

Empfehlungen für erweiterte Schutz- und Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19 Pandemie 

Liebe Klangmassagepraktiker*in,

da seit dieser Woche in einigen Regionen das Geben von Einzel-Klangmassagen mit einer FFP2 oder einer medizinische Maske wieder erlaubt ist, möchten wir dir dazu alle relevanten Informationen schicken, die du in dieser besonderen Situation in deiner Praxis beachten musst, um die momentan geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen zu erfüllen.

Informiere dich bitte vorab bei deinem zuständigen Gesundheitsamt, ob du in deiner Region wieder Klangmassagen geben darfst und unter welchen Bedingungen. Dazu können wir leider keine pauschalen Aussagen machen, da jedes Bundesland und teilweise zusätzlich noch die einzelnen Gemeinden verschiedene Vorgehensweisen bei der Lockerung der Maßnahmen bzgl. der Corona Pandemie beschließen. Hier kannst du das Gesundheitsamt suchen, welches für dich zuständig ist: https://tools.rki.de/PLZTool/

Über die aktuellen Beschlüsse und die Vorschriften in den einzelnen Bundesländern findest du auf folgender Webseite alle Informationen. Das Robert Koch Institut (RKI) gibt Empfehlungen, letztlich gilt aber das, was die Bundesländer jeweils beschließen. Zu den Links der einzelnen Bundesländer musst du bis zu dem Punkt „Das regeln die Landesregierungen“ ein Stück weiter runter scrollen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724

Für alle, die ihre Praxen wieder öffnen können, gelten aktuell die im Folgenden aufgeführten Schutz- und Hygieneregelungen.


Vorab per Telefon 

In einem Telefonat vor dem Termin musst du bitte Folgendes mit jedem deiner Klient*innen abklären:

  • Abfrage von eventuellen COVID-19 Symptomen wie Husten, Halskratzen, Fieber, Kurzatmigkeit, Riech- und Geschmacksstörungen? Kontakt zu nachweislich infizierter COVID-19 Person in den letzten 14 Tagen? Wenn ja, sollte sich derjenige in Selbstisolation begeben sowie die Symptome durch einen Arzt abklären lassen. Klienten mit derlei Symptomen dürfen deine Praxis nicht betreten.
  • Abfrage, ob sie einer Risikogruppe angehören (über 60, Krebstherapie, immunsupprimiert)? Dann kann momentan nur eine telefonische oder Online-Beratung mit dir erfolgen.
  • Aufklärung über Hygieneregelungen, Abstandsregelung und Mund-Nasen-Schutz in der Praxis


Ausstattung Praxis

Hinweisschild außen an deiner Praxistür
Informiere zusätzlich zum Telefonat vorab in einem Aushang außen an deiner Praxistür über die Schutzmaßnahmen während der Corona Pandemie. Hier sollten folgende Hinweise enthalten sein:

  • Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. (So verhinderst du, dass Klienten mit Symptomen deine Praxis betreten und du dadurch nachträglich Schwierigkeiten bekommen kannst)
  • Mit Erkältungssymptomen darf die Praxis nicht betreten werden. Bitte wenden Sie sich zur Abklärung einer eventuellen Covid-19 Infektion an Ihren Hausarzt und begeben sich so lange in Selbstisolation.
  • Hinweise zum Praxisablauf: In der Praxis gelten die Abstandsregeln von 1,50m zu anderen Menschen. Das Betreten der Praxis muss  mit einer FFP2 oder einer medizinische Maske erfolgen, das gilt auch für notwendige Begleitpersonen. Bitte waschen und desinfizieren Sie sich nach Betreten sowie vor Verlassen der Praxis die Hände nach dem Aushang zur Händehygiene.


Händehygiene und Abstandsregelung

Bezüglich der richtigen Händehygiene gibt es unter folgendem Link verschiedene Dateien zum Download, die du in deiner Praxis Aushängen kannst: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html Versieh deine Eingangstür am besten mit einem Keil, sodass die Tür einfach mit dem Arm aufgerückt werden kann. Falls du eine Eingangstheke hast, sorge dafür, dass durch ein Klebeband auf dem Boden oder einen davor gestellten Tisch der Abstand von 1,50m zu dir eingehalten wird.

Material in der Praxis

In deiner Praxis muss Hände- und Flächendesinfektionsmittel für dich und deine Klient*innen vorhanden sein sowie eine FFP2 oder eine medizinische Maske und Einmal-Papierhandtücher in auseichender Menge. Händedesinfektionsmittel und Einmal-Papierhandtücher sollten im Behandlungsraum sowie auf der Toilette in ausreichender Menge vorhanden sein. In der Toilette sollte ein Mülleimer stehen, der ohne Berührung mit der Hand zu bedienen ist.

Das Tragen einer FFP2 oder einer medizinische Maske ist momentan verpflichtend. Jeweils aktuelle Informationen des RKI für das Gesundheitswesen findest du unter folgendem Link: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/erweiterte_Hygiene.html

Lege für jeden/e Klient*in eine eigene Unterlage für die Liege bereit, die entweder nach dem Gebrauch entsorgt oder bei 60°C gewaschen werden kann. Diese muss vor jeder Klient*in gewechselt werden.

Räume nicht zwingend benötigte Gegenstände, wie z.B. Zeitschriften im Wartezimmer, aus hygienischen Gründen beiseite, um eine eventuelle Ansteckung darüber zu vermeiden.

Es darf in der Praxis weder gegessen noch getrunken werden, um eine unnötig hohe Konzentration von Aerosolen zu vermeiden.

Ein schriftlicher Schutz- und Hygieneplan ist vorlegen, wesentlich ist, dass du die Schutz- und Hygienemaßnahmen in deiner Praxis umsetzt. Auch dies solltest du sicherheitshalber bei deinem Gesundheitsamt erfragen, denn die Vorgaben ändern sich momentan schnell.

Ablauf in der Praxis

Stelle sicher, dass du jeden/e Klient*in die in deine Praxis kommt, vorab telefonisch über die geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen informiert hast.

Lege deine Termine zeitlich so, dass die Klient*innen sich in der Praxis nicht begegnen.

Desinfiziere einmal täglich alle genutzten Flächen mit einem begrenzt viruzid wirksamen Desinfektionsmittel. Die Desinfektion sollte laut RKI als Wischdesinfektion durchgeführt werden, da eine reine Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, weniger effektiv ist. Achte dazu beim Kauf dieser Präparate auf die Bezeichnung „begrenzt viruzid“, „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ (Empfehlung RKI für Gesundheitswesen).

Zusätzlich desinfiziere per Wischdesinfektion vor und nach jedem/r neuen Klient*in alle Gegenstände, mit denen diese in Berührung gekommen ist, wie z.B. Behandlungsliege, Stuhl, alle Türklinken, Toilette sowie eventuelle Treppengeländer.

Sorge am besten permanent für eine ausreichende Belüftung aller genutzten Räume, um die Konzentration von Aerosolen und damit die Möglichkeit einer Ansteckung möglichst niedrig zu halten. Ist das nicht möglich, lüfte mindestens vor jeder Sitzung 10 – 15 Minuten.

Trage selbst Kleidung, die bei mindestens 60° C waschbar ist, die du nur innerhalb der Praxis nutzt und wechsele diese täglich. Trage weder Schmuck noch Uhren, um eine hygienische Händedesinfektion zu gewährleisten.

Vor der Sitzung

Eine FFP2 oder eine medizinische Maske ist verpflichtend zu tragen und wechsele diese anhand der Angaben des Herstellers.

Desinfiziere vor und nach jeder Sitzung deine Hände anhand der Vorgaben zur Händehygiene und weise deine Klient*in nach Betreten deiner Praxis ebenfalls darauf hin.

Sollte eine notwendige Begleitperson mit deiner Klient*in mitkommen, muss sich diese ebenfalls an die Hygieneregeln halten und darf nur so lange bleiben, wie unbedingt nötig.

Während der Sitzung

Frage deine Klient*in erneut nach eventuellen COVID-19 Symptomen. Falls Symptome vorhanden sind, beende die Sitzung sofort und verweise denjenigen zur Abklärung an einen Arzt.


Eine FFP2 oder eine medizinische Maske ist verpflichtend zu tragen und wechsele diese anhand der Angaben des Herstellers.

Da während der Klangmassage ein Abstand von 1,50m nicht einzuhalten ist, must du als auch deine Klient*in während der gesamten Klangmassage einen Mundschutz tragen. Sollte das einer Klientin aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, könntest du dich auf den Beschluss bzgl. Rasur und Kosmetikbehandlungen im Gesicht beziehen, die erlaubt sind, wenn ein negativer, tagesaktueller Selbsttest des Klienten vorhanden ist.


Vermeide, dass dir während der Behandlung Haare ins Gesicht fallen, um eine unwillkürliche Berührung im Gesicht zu vermeiden. Vermeide es ebenfalls das Gesicht der Klient*in oder deren Mund-Nasen-Schutz direkt zu berühren.

Reinigt und desinfiziert euch beide nach der Sitzung entsprechend der Hygienevorschriften erneut die Hände.

Nachdem dein/e Klient*in die Praxis verlassen hat, lüfte 10-15 Minuten und desinfiziere wie oben beschrieben alle betroffenen Flächen.

Weiterführende Informationen:

Robert Koch Institut (RKI):
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Infoblatt evtl. zum Aushängen über das Corona Virus der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/BMG_BZgA_Coronavirus_Plakat_barr.pdf
Kurzinfo: Infektionen vorbeugen- Hygiene schützt: https://www.kbv.de/media/sp/BZGA_18_03829_Broschu_re_Infektionen_vorbeugen_Hygiene_schu_tzt_low.pdf

Wichtiger Hinweis zum Schluss: Da die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie momentan wöchentlich vonseiten des Bundes und der Länder neu abgestimmt werden, beachte bitte das schnelle Verfallsdatum von Informationen. Wir tun unser Bestes, um dich mit aktuellen Informationen auf dem Laufenden zu halten. Rechtliche Garantien können wir keine geben, sondern nur Handlungsempfehlungen, deshalb ist die letzte Instanz immer dein Gesundheitsamt vor Ort.

 

Wir Informieren dich sobald es Änderungen gibt.

Wir wünschen dir mit all den Besonderheiten in dieser Situation, dass du deinen Klienten*innen mit der Klangmassage wieder Momente der Entspannung ermöglichen kannst!

 

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